Demo gegen Kammerzwang

Voller Erfolg der Demonstration gegen den Kammerzwang vor der IHK Stuttgart. Der Unmut der Unternehmer in Deutschland über das deutsche Kammerunwesen wächst.

Unternehmer arbeiten viel. Und deshalb haben sie auch keine Zeit zum Demonstrieren. Normalerweise. Aber wenn sie bis aufs Blut gereizt werden und sich eine Lobby gegen sie stellt, die sie einem Kammerzwang unterwirft, Ihnen eine Zwangsmitgliedschaft aufbürdet, Ihnen ihr sauer verdientes Geld wegnimmt mit Hilfe von Kontenpfändung, Haftandrohung und Inhaftierung und mit diesem Geld Schindluder treibt, es verschleudert, sich Protzpaläste baut und ergo keine Gegenleistung erbringt, sondern stattdessen zum selbstgefälligen Staat im Staate mutiert, dann ist für einige von ihnen der Spaß vorbei.

So für die Mitglieder der AG Kammerboykott. Neunundzwang von ihnen trafen sich am 3.11.2007 vor dem Prachtbau der IHK Stuttgart, um Ihrem Protest gegen den unseligen Kammerzang und das typisch deutsche Kammerunwesen Ausdruck zu verleihen.


Der Kammerzwang muss weg

Das Motto: Einigkeit + Recht + Zwänge… Der Kammerzwang muss weg!!! Die Demonstranten nahmen teilweise Hunderte von Kilometern Anfahrtsweg in Kauf.


29 Unternehmer demonstrieren vor der IHK Stuttgart
gegen den Kammerzwang

Wenn man lieber ins Gefängnis geht, als freiwillig seinen Beitrag an die Indutrie- und Handelskammer zu zahlen, dann muss der Ärger tief sitzen. Die Gründung der AG Kammerboykott durch Heinrich Vetter und Axel Ulrich war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Kammerzwangs.


Heinrich Vetter und Axel Ulrich, die Initiatoren der AG Kammerboykott

“Wir fordern die Privatisierung und Entbürokratisierung der Industrie- und Handelskammern in Deutschland”, sagt Heinrich Vetter. “Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge haben mit meinem Verständnis von Freiheit und Demokratie nichts zu tun. Die Zwangsmitgliedschaft ist ein Verstoß gegen meine im Grundgesetz verankerten Rechte.”


Kammerzwang = Inhaftierung einer ganzen Gesellschaftsgruppe?

Vetters Schlüsselerlebnis war für ihn eine Betragserhöhung im Jahr 1996 um rund 700 Prozent gewesen. “Das war für mich das Signal, mich zu engagieren.” Vetter ist durch seine Aktionen bundesweit bekannt geworden. Die Protestkundgebung der AG Kammerboykott vor dem IHK-Gebäude in Stuttgart ist der vorläufige Höhepunkt. Weitere Protestkundgebungen sollen in anderen Städten und vor anderen IHK-Prachtbauten folgen.


Die Demonstranten haben viel Phantasie.

In 2008 will der 63-jährige Unternehmer aus Meerbusch mit einem Oldtimertraktor, Anhänger und Riesenplakat nach Berlin fahren, um vor dem Bundestag die Politiker auf das Kammerunwesen aufmerksam zu machen. Dann wird ihm und der guten Sache wieder eine Menge Aufmerksamkeit gewiss sein.

Und was sagt die IHK Stuttgart zu der Aktion? IHK-Pressesprecherin Stefanie Thimm zu kammerwatch.de: “Meine Meinung persönlich kann ich Ihnen nicht sagen.” Denn es habe noch keine Gelegenheit im Hause gegeben, über die Aktion zu reden. Auch habe sie nicht an der Demo teilgenommen. Andreas Richter, der Hauptgeschäftsführer der IHK Stuttgart, müsse sich dazu äußern.

Und was hält Frau Thimm vom Kammerzwang? “Auch da würde ich Sie bitten, mit Herrn Richter zu sprechen.” Aber: “Sie können mich gern zum Bahnstreik befragen.”

Die IHK Stuttgart ist in acht Abteilungen sprich acht Geschäftsfelder aufgeteilt. Jede mit ihrem eigenen Geschäftsführer. Hauptgeschäftsführer Andreas Richter hat einen Stellvertreter, der auch für Medien und Marketing zuständig ist.

Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass keiner der Geschäftsführer bei kammerwatch.de zurückgerufen hat, um auf unsere Fragen zu antworten.

Übrigens: die Gegen-den-Zwang-Demonstration war ordnungsgemäß angemeldet worden. Die Organisatoren wunderten sich allerdings schon, dass weit und breit kein Polizist zu sehen war…

Entspannt sitzen. Scharf beobachten. Kammerzwang abschaffen.

Entspannt sitzen. Scharf beobachten. Kammerzwang abschaffen.


3 Responses to “Demo gegen Kammerzwang”

  1. Christoph Höll Says:

    Die Lügen der deutschen KammermXXXa und ihrer Helfer in Politik und Justiz

    Erste Lüge: Die Kammern haben viele wichtige Aufgaben zu erfüllen. Denken Sie nur an die gesamte Berufsausbildung. Das alles machen die Kammern.

    Die Wahrheit ist: Die Kammern haben nur noch ganz wenige gesetzliche Aufgaben. In den 50er Jahren, der Zeit der Lebensmittelmarken, Zwangsbewirtschaftung und staatlichen Wirtschaftskontrollen mag das anders gewesen sein. Zu den wenigen verbliebenen gesetzlichen Aufgaben der Kammern gehören u. a. die Kontrolle der Ausbilder und Ausbildungsbetriebe und die Organisation der praktischen Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbildung. Die Berufausbildung selbst machen wir, die Unternehmen, zusammen mit den Berufsschulen, nicht die Kammern. Für die Prüfungen erfragen die Kammern bei den Mitgliedsbetrieben die verfügbaren Räumlichkeiten, bestimmen die Prüfer und legen Zeit und Ort der Prüfungen fest.

    Dies rechtfertigt aber weder eine Zwangsmitgliedschaft Unbeteiligter noch eine Finanzierung der Kammern durch von Ihnen einseitig und willkürlich festgelegte Zwangs”beiträge”. Nach dem Konnexitätsprinzip müssen ihre Aufwendungen zur Durchführung dieser Aufgaben von den eigentlich dafür zuständigen Ministerien
    finanziert werden.

    Neben ihren teilweise maßlos überhöhten Zwangs”beiträgen” erheben die Kammern bei der Eintragung jedes Auszubildenden in das Ausbildungsverzeichnis Gebühren von bis zu 510 Euro ( 1.000 DM !) – für einen reinen Verwaltungsakt von wenigen Minuten Dauer -, lassen sich also “ihre Prüfungen” doppelt bezahlen. Das ist zu viel für das Papier und die Stempel, die sie dafür zur Verfügung stellen (§302a StGB)! Zu Recht bezeichnen das viele Kolleginnen und Kollegen als Ausbildungsverhinderungsgebühren.

    Keine gesetzlichen Aufgaben haben die Kammern in der Weiterbildung. Die haben sie aber als lukrativen Geschäftszweig entdeckt. Nach Veröffentlichung der PISA-Studie haben einige Kammern z. B. Nachhilfeunterricht angeboten. Oder sie beteiligen sich an Privatschulen und -akademien. Diese Beteiligungen und ihr eigenes Weiterbildungsangebot subventionieren sie aus “Beitrags”mitteln, treten also in unlauteren Wettbewerb zu den eigenen “Mitgliedern”, die gleiches oder ähnliches anbieten und einen Teil ihres Umsatzes oder Ertrages daraus an die Kammern abführen müssen. Teilweise verstoßen die Kammern sogar gegen geltendes Recht, z. B. das Rechtsberatungsgesetz, und bringen Unternehmensberater, Banken, Finanzberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Freiberufler in ernsthafte Schwierigkeiten.

    Zweite Lüge: Die Kammern sind trotzdem sehr wichtig für die Berufausbildung. Sie entwickeln die Berufsbilder und nehmen die Prüfungen ab.

    Die Wahrheit ist: Für die Entwicklung von Berufsbildern ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit seinen rund 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig. Die Kammern sind nach §75 Berufsbildungsgesetz lediglich eine von mehreren “zuständigen Stellen” im Sinne des Gesetzes und beraten zusammen mit dem BIBB neue Berufsbilder und Ausbildungsordnungen. Ebenso wie große Unternehmen und ihre Verbände, die ihren Bedarf vortragen und dabei auch Berufsbilder vorschlagen.

    Auch dieses rechtfertigt keine Zwangsmitgliedschaft und keine Finanzierung durch Zwangs”beiträge”.

    Die Berufsbilder sind häufig nur auf die Anforderungen von Großunternehmen zugeschnitten. Die oft viel breiteren Erfordernisse der kleinen und mittleren Unternehmen werden kaum berücksichtigt. Die Prüfungsinhalte hinken in Theorie und Praxis nicht selten dem Stand der Technik bis zu 10 Jahre hinterher. Jedes Unternehmen muß aber das Recht haben, seine Auszubildenden so auszubilden, wie es sie in seiner Produktion, in seinem Kundendienst oder in seinem Verkauf braucht und nicht nach Vorgaben von Bosch, Siemens oder Daimler-Chrysler.

    Die Prüfungen werden nicht von den Kammern sondern von Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich, kostenlos oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung abgenommen. Das sind in der Regel besonders interessierte und qualifizierte Ausbilder aus unseren eigenen Reihen. Wozu brauchen wir da eigentlich noch die Kammern?

    Dritte Lüge: Bei Wegfall der Pflichtmitgliedschaft müßten die Kammern viele Aufgaben an den Staat zurückgeben, weil sie nicht kostendeckend zu erbringen sind. Wenn es die Kammern nicht mehr gäbe, müßte das alles vom Staat erledigt werden.

    Die Wahrheit ist: Niemand will die Kammern abschaffen. Wenn die Kammern ihre Aufgaben erfüllen würden, gäbe es für die Handel- und Gewerbetreibenden keinen Anlaß Gewerbevereine zu gründen. Diese sind nämlich inzwischen die wirklichen Selbstverwaltungseinrichtungen und Interessenvertretungen der regionalen Wirtschaft, die die Kammern gerne vorgeben zu sein, und wesentlich aktiver in den Städten und Gemeinden als die Kammern.

    Wir wollen nur die grundgesetz- und menschenrechtswidrige Zwangsmitgliedschaft abschaffen. Wir wollen eine freiwillige Mitgliedschaft, wie in fast allen anderen Teilen der Welt – und in unseren Gewerbevereinen, auf dem Boden unseres Grundgesetzes und mit demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen ohne Diktatur einer weder demokratisch noch mehrheitlich gewählten Clique. Die Kammern sollen ihre Aufwendungen und Kosten korrekt und begründet kalkulieren und den Auftraggebern bzw. Empfängern ihrer Leistungen in Rechnung stellen. Sie sollen endlich aufhören, kostenlos Beratungen und andere Dienstleistungen Nichtmitgliedern und Nicht”Beitrags”zahlern zu erbringen. Aber auch für die noch gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gibt es kostengünstigere Alternativen bei anderen Organisationen und Verbänden.

    Hier fehlt jeglicher Wettbewerb.

    Daher lauten unsere Forderungen: Freiwilligkeit statt Zwang und Wettbewerb statt Monopole. Wenn die Kammern aus Kostengründen die wenigen, verbliebenen gesetzlichen Aufgaben nicht mehr übernehmen können oder wollen, können diese ohne weiteres von den ohnehin in jeder Stadt oder größeren Gemeinde vorhandenen Gewerbe-, Ordnungs- oder Schulämtern oder auch den Arbeitsagenturen und Jobcentern, den Straßenverkehrsämtern oder den TÜV-Einrichtungen und ihren sachkundigen Beamten oder Angestellten übernommen werden. In der Regel finden sich an diesen Stellen die kompetenteren Ansprechpartner und Fachleute. Außer in Deutschland gibt es nur noch in den ehemals ebenfalls faschistischen Ländern Österreich und Italien Gewerbekammern mit Zwangsmitgliedschaft der Handel- und Gewerbetreibenden. Jeder weiß, aus welcher politischen Ecke der Kammerzwang kommt, sind die Kammern doch Nachfolger der Gauwirtschaftskammern des 3.Reiches! In einer Demokratie hat so etwas jedenfalls nichts zu suchen.

    Vierte Lüge: Wer kümmert sich denn um die Existenzgründer, wenn nicht die Kammern?

    Nochmal: Niemand will die Kammern abschaffen.

    Die Wahrheit ist auch hier: Das, was die Kammern für die Existenzgründer tun, rechtfertigt weder die Zwangsmitgliedschaft der Handel- und Gewerbetreibenden noch seine Finanzierung durch Zwangs”beiträge” dieser.

    Aus welchem Grund sollten existierende Unternehmen ihre zukünftigen, potentiellen Wettbewerber unterstützen?

    Die Förderung der Wirtschaft ist Aufgabe der zuständigen Wirtschaftsministerien. Wenn diese den Kammern Aufträge für Existenzgründerberatungen, -seminare und andere damit verbundene Dienstleistungen geben, ist es ihre Pflicht, die Kammern mit den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Oder den Kammern die Auflage zu machen, kostendeckende Gebühren für ihre Leistungen zu erheben. Die meisten Existenzgründerseminare und -beratungen sind aber weder die investierte Zeit noch ihr Geld wert. Eine kompetente Beratung, zu der zunächst einmal eine Prüfung jedes Bewerbers auf Unternehmereigenschaften zählt, findet in der Regel nicht statt. Genausowenig wie eine Aufklärung, für welche Vorhaben welche Rechtsform sinnvoll ist und welche Konsequenzen dies hat. Daß manche Kammern nach einer Eintragung in das Handelsregister teilweise mehr als den vierfachen “Beitrag” erheben unabhängig von Umsatz und Ertrag, also auch von Kleinunternehmern, die eine GmbH gegründet haben, um ihr zumeist bescheidenes Privatvermögen abzusichern und aus der Haftung zu nehmen, was jeder Existenzgründer eigentlich tun sollte, wird bewußt verschwiegen. Drei Viertel jedes Existenzgründerseminars beschäftigt sich mit Fördermitteln und deren Erlangung. Wenn ein Existenzgründer sich aber nur selbstständig machen kann, weil er gefördert wird, dann steht er in ein paar Jahren nicht nur arbeitslos ssondern auch noch mit einem Berg Schulden zusätzlich auf der Straße. Die meisten Existenzgründer scheitern in den ersten Jahren, weil ihnen die Eignung oder das Eigenkapital fehlt oder sie kein kompetentes Coaching erhalten bzw. ihnen das Geld dazu fehlt. Wenn man sich erst einmal selbstständig gemacht hat, hört und sieht man von den Kammern außer “Beitrags”bescheiden und Zeitungsberichten über ihre Empfänge, reine Vergnügungsveranstaltungen für immer den gleichen Personenkreis, in der Regel nichts mehr.

    Fünfte Lüge: Wir haben die Beiträge um 10% gesenkt und es geschafft, daß die Hälfte unserer Mitglieder keinen Beitrag bezahlen muß.

    Die Wahrheit ist: Wenn überhaupt “Beiträge” gesenkt wurden, dann immer nur die sog. Umlagen, die ohnehin nur ertragsstarke Unternehmen zahlen. Die Grundbeiträge wurden nie gesenkt sondern teilweise sogar erhöht (bis zu 420%). Die erwähnte Hälfte der Mitglieder sind Metro-Schein-Selbstständige, Kleingewerbetreibende und solche mit einer gelegentlichen oder geringfügigen Nebenbeschäftigung für unter 433 Euro/Monat.

    Wollen Sie ernsthaft von diesen Leuten auch noch “Beiträge” verlangen?

    Wenn ja, wofür, für welche Leistung? Vielleicht für die Ausübung ihres Rechts nach Art. 12 GG, das sie bereits besitzen? Und eigenmächtig, ohne Auftrag und Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder, 10% der “Beitrags”einnahmen an einen (hochverschuldeten) Dachverband abzutreten, der im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen ist, ihm sogar zinslose Darlehen ohne Rückzahlungspläne zu geben, ist eine Mißachtung und Beleidigung aller Handel- und Gewerbetreibenden, die von morgens bis abends, von Montag bis Freitag und manchmal auch Samstag und Sonntag für ihr Einkommen hart arbeiten müssen. Mit weiteren 5% der “Beitragsmittel” beteiligen sich viele IHKn an zahlreichen Firmen, teilweise Scheinfirmen, Einrichtungen und Vereinigungen, obwohl deren Tätigkeiten zu ihren eigenen Aufgaben zählen, die sie mit ihrem hohen Personalstand und ihren vielen, hochbezahlten Geschäftsführern durchaus selbst ausführen könnten. Es gibt sogar Kammern, die beitragszahlende Mitglieder des CDU-Wirtschaftrates sind und sich so widerrechtlich einseitig parteipolitisch engagieren. Aus kaufmännischer Sicht müßten die Kammer”beiträge” um mindestens 75 % gesenkt werden und dürften nur noch zur Deckung der Kosten für die Mitgliederverwaltung sowie zu Bereitstellung (und nur dazu) eines Grundangebotes von Leistungen verwendet werden, die üblicherweise von normalen, aktiven Mitgliedern in Anspruch genommen werden.

    Sechste Lüge: Alle Kammern erheben die gleichen Beiträge. Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt und decken manchmal kaum die Aufwendungen. Sie unterliegen der Rechnungsprüfung durch die Wirtschaftministerien.

    Die Wahrheit ist: Das wäre eine Preisabsprache unter Monopolisten und die ist nach dem Kartellrecht verboten.

    Die Kammer”beiträge” sind recht unterschiedlich. Gemeinsam ist meistens nur der Grund”beitrag” für kleine Unternehmen in Höhe von 50 Euro. Die Grund”beiträge” für Großunternehmen liegen je nach Kammer zwischen 150 und 5.000 Euro. Hinzu kommen noch “Umlagen” in Höhe von 0,08 – 0,33 % des Gewerbeertrags bzw. Gewinns. In 70 % aller Fälle stehen diese Forderungen in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der von den Kammern (in der Regel nicht) erbrachten Leistungen (§ 302a StGB). Interessant ist außerdem, daß die Kammern die höchsten Grund”beiträge” verlangen, die gar keine Betriebe dieser Größenordnung in ihrer Region haben. Damit kann man die “Beiträge” der Unternehmen, die dazwischen liegen, nach Belieben hochziehen. So z. B. muß ein Kleinunternehmer in Friedberg, der eine GmbH hat, ohne Berücksichtigung von Umsatz oder Ertrag bereits 214 Euro Grundbeitrag zahlen, die Firma Daimler-Chrysler in Stuttgart mit Millionenumsätzen und auch -gewinnen nur 168 Euro.

    Diese “Beiträge” werden von den Geschäftsleitungen der IHKn weitgehend willkürlich festgelegt und von einer weder demokratisch noch mehrheitlich gewählten Clique, der sog. Vollversammlung, ohne jede Diskussion “abgenickt”, damit sie nach dem offiziellen Teil jeder Sitzung möglichst schnell zum Buffet gehen und sich auf Kosten der Mehrheit der Beitragszahler den Bauch vollschlagen kann. Die Beitragsanteile an den Haushalten der Kammern machen z. T. 60 – 70 % aus, d. h. die Kammern sind noch nicht einmal willens oder in der Lage, sich zur Hälfte aus ihren Leistungen zu finanzieren. Jedes Unternehmen, das so wirtschaften würde, müßte nach 3 Monaten einen Insolvenzantrag stellen.

    Wie man den Zinseinnahmen in den Haushaltsplänen der Kammern entnehmen kann, verfügen viele über unversteuerte Kapitalvermögen in Millionenhöhe. Die Kammern müßten vom Gesetzgeber gezwungen werden, ihre Vermögen zu liquidieren, der Kammerarbeit zur Verfügung zu stellen und die “Beiträge”, über die in jedem Fall auf Mitgliederversammlungen demokratisch abgestimmt werden müßte, drastisch zu reduzieren. Wenn ihre Angestellten leistungsbezogen bezahlt, ihre vielen Geschäftsführer sinnvoller und verhältnismäßiger als Gruppen- oder Abteilungsleiter eingestuft würden und sie nur noch einen Geschäftsführer hätten, wären ihre Personalkosten vermutlich nur noch noch halb so hoch.

    In den Rechnungsprüfungen wird lediglich die mathematische Korrektheit der Rechnungen geprüft. Sinn und Verhältnismäßigkeit der einzelnen Positionen werden nicht geprüft. Die Ministerien würden vermutlich jede “Beitrags”höhe genehmigen, solange sie und andere öffentliche Einrichtungen nichts für Leistungen der Kammern bezahlen müssen.

    Siebte Lüge: Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflichtmitgliedschaft bestätigt.

    Die Wahrheit ist: Das Bundesverfassungsgericht hat 23 zu Recht eingereichte und begründete Verfassungsbeschwerden von Unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen und sich damit feige vor der einzig richtigen Entscheidung gedrückt. Es hat mit seinem Verhalten einseitig Partei für die Zwangskammern ergriffen, diese begünstigt und gegen die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG verstoßen. Da das nach Art. 9 (3, 2) GG rechtswidrige und somit ungültige “Gesetz” zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern 1956 durch eine Rechtsbeugung des Art. 9 GG entstanden ist, hat es sich auch zumindest der Beihilfe oder Mittäterschaft zu dieser Rechtsbeugung schuldig gemacht (§336 StGB).

    Achte Lüge: Aus dem öffentlich rechtlichen Status und den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ergibt sich die Pflichtmitgliedschaft.

    Die Wahrheit ist: Diese Dinge stehen in keinem kausalen Zusammenhang.

    Die Kirchen sind auch “öffentlich-rechtlich”, was immer das auch bedeuten mag – ohne Zwangsmitgliedschaft. Es gibt bei uns keine Staatsreligion. Die Sparkassen sind – noch – “öffentlich-rechtliche” Anstalten, aber niemand wird gezwungen, dort ein Konto zu eröffnen oder gar Mitglied zu werden. Auch ARD, ZDF und die Rundfunk- und Fernsehanstalten der Länder sind “öffentlich-rechtlich”. Aber nur, wer Rundfunk- und Fernsehgeräte zum Empfang bereit hält, muß Gebühren bezahlen. Jeder kann jederzeit seine Rundfunk- und Fernsehgeräte abmelden, einmotten und seinen Informations- oder Unterhaltungsbedarf aus Tageszeitungen, Zeitschriften und Büchern, Videos, CDs, DVDs oder aus dem Internet befriedigen. Unternehmen wie TÜV, DEKRA, GTÜ usw. sind hoheitliche Aufgaben zugewiesen -verliehen – worden (siehe §29, 47a StVZO), ohne daß z. B. Autofahrer dort Mitglieder werden müssen. Sie können sogar auswählen, wo sie ihr Fahrzeug prüfen lassen wollen und das kann sogar ein zugelassener Kfz.-Meisterbetrieb sein. Außerdem sind diese, “Privat”-Firmen zugewiesenen Aufgaben um ein Vielfaches höher zu bewerten als die der Kammern, weil hier Leib, Leben, Unversehrtheit und Gesundheit der Bevölkerung betroffen sind.

    Aus jeder Kirche können Sie austreten, ein Konto bei einer Sparkasse können Sie kündigen und auflösen, Rundfunk- und Fernsehgeräte können Sie abmelden, den Wehrdienst können Sie verweigern, Ihre Ehe können Sie scheiden lassen, nur aus den Kammern kommen Sie als Handel- und Gewerbetreibender nicht ‘raus, obwohl Sie nie eingetreten sind.

    Daß es auch ohne grundgesetz- und menschenrechtswidrigen Zwang geht und zwar sehr gut, beweisen – sogar in unserem Land – die Gewerbevereine und die Ingenieur- und Architektenkammern.

    Neunte Lüge: Die Kammern machen ihre Aufgaben sehr gut und unterliegen der Rechtsaufsicht der Wirtschaftsministerien.

    Die Wahrheit ist: Die Kammern leisten für die meisten Handel- und Gewerbetreibenden gute Arbeit – so lange sie nichts für sie tun und vor allem sie nicht mit überhöhten “Beitrags”forderungen belästigen und zur Zahlung nötigen und erpressen. Daß es “ihre” Kammer überhaupt gibt, erfahren die meisten von uns nur, wenn wir ihre “Beitrags”bescheide, Mahnungen und Zwangsvollstreckungsandrohungen erhalten oder aus der Tageszeitung erfahren, daß ihre Fürsten wieder einmal einen Empfang abgehalten haben, reine Vergnügungsveranstaltungen für immer den gleichen exklusiven Kreis und zur Selbstdarstellung, Selbstbeweihräucherungen und Rechtfertigung ihrer Existenz. Die Kammern werden nur dann und auch dann nur zögerlich kontrolliert, wenn ihnen gravierende Rechtsverstöße zweifelsfrei, hieb- und stichfest nachgewiesen, von einem renommierten, erfahrenen Rechtsanwalt vorgebracht werden und mit Klage gedroht wird. Andere Anwälte trauen sich nicht, weil sie selbst Zwangsmitglieder ihrer Anwaltskammern sind und Repressalien befürchten müssen, wenn sie z. B. Kammer-Reformer vertreten oder unterstützen. Als kleiner Handel- und Gewerbetreibender haben Sie gegen diese mxxxaähnliche Organisation nicht die geringste Chance.

    Wie sie sich selbst “kontrollieren”, wird an folgendem Beispiel deutlich:

    Die Kammern weisen selbst begründete Widersprüche gegen ihre Willkür oder gegen Zweckentfremdung, Veruntreuung und Verschwendung von Beitragsmitteln nicht nur zurück sondern berechnen zur Verteuerung und Unterdrückung des Widerstandes auch noch Abweisungsgebühren zwischen 15 und 102 Euro, wogegen man natürlich wieder Widerspruch einlegen kann, was wieder zu einer Ablehnung und einer weiteren Abweisungsgebühr führt usw… Sie sind in ihrem Finanzwesen autonom und ein Staat im Staate, außerhalb jeder demokratischen Normen und Kontrolle, eine Parallelgesellschaft, die sich seit Jahrzehnten mit Unterstützung der Politik und Justiz erfolgreich einer demokratischen Kontrolle durch ihre Mitglieder entzieht. Sie werden von niemandem verpflichtet, z. B. ihr Vermögen zur Finanzierung ihrer Arbeit einzusetzen oder das Gebot der sparsamen Haushaltsführung anzuwenden, ihre Mitglieder nicht unangemessen zu belasten und über ihre Vorhaben, Tätigkeiten und deren Finanzierung sowie ihre Beiträge und Gebühren auf Mitgliederversammlungen, z. B. jährlich auf einer Jahreshauptversammlung demokratisch und mehrheitlich abstimmen zu lassen, auf der auch ihre Vorstände und Geschäftsleitungen Rechenschaft ablegen, entlastet und bestätigt oder neu gewählt werden müssen.

    Eine Aufsicht findet also nicht statt.

    Zehnte Lüge: Die Kammern vertreten das Gesamtinteresse der Wirtschaft und müssen dabei die Einzelinteressen der Betriebe und Branchen gegeneinander abwägen und ausgleichen.

    Die Wahrheit ist: Das ist nichts als hohles Rechtfertigungsgeschwafel für ihre Untätigkeit. So, wie es in unserem Land kaum eigenständige Wirtschaftregionen mit relativ einheitlichen, dominanten Strukturen gibt, gibt es kein Gesamtinteresse der Wirtschaft. Der Obst- und Gemüsehändler in der Fußgängerzone hat ein anderes Interesse als der Supermarkt am Stadtrand, der Importeur japanischer Automobile hat ein anderes Interesse als der mittelständische Hersteller von Kunststoffteilen für die heimische Automobilindustrie, der Taxiunternehmer ein anderes als der Kioskbetreiber und der wieder ein anderes als der Finanzberater.

    Wie vertreten denn die Kammern Einzelhandelsgeschäfte (Mitglieder) in einer Stadt, wenn auf der grünen Wiese ein Einkaufszentrum (kein Mitglied) gebaut wird, das sie ruiniert?

    Man könnte noch viel mehr gegensätzliche Beispiele nennen. Selbst in den einzelnen Branchen gibt es konträre Interessen. Außerdem haben die Kammern doch schon derart abgehoben und jeden Kontakt zur Basis, der Mehrheit ihrer Mitglieder verloren, daß sie deren Interessen gar nicht mehr kennen.

    Mit einseitigen politischen Positionspapieren und Stellungnahmen gegen den Umweltschutz versuchen sie, gerade jungen und innovativen Mitgliedsunternehmen, die auf diesem Gebiet tätig sind, vorsätzlich Schaden zuzufügen.

    Das einzige “Gesamtinteresse” der Wirtschaft ist, Geld zu verdienen. Und diese würde jährlich ca. 1,8 Milliarden Euro mehr zu Verfügung haben für Investitionen, die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, wenn die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern abgeschafft würde.

    Elfte Lüge: Die großen Unternehmen tragen die Hauptlast der Finanzierung der Kammern.

    Wenn das so wäre, wäre es mehr als gerechtfertigt, denn diese haben den größten Nutzen von der Arbeit der Kammern und es käme kaum zu Widerstand aus den Reihen der kleinen und mittleren Unternehmen.

    Die Wahrheit ist aber: In Wirklichkeit werden gerade die kleinen und mittleren Unternehmen im Vergleich zu ihren Umsätzen und Erträgen von den Kammern mit überproportional hohen “Beitrags”-forderungen belastet. Die landes- oder gar weltweit vertretenen Konzerne können nämlich seit einiger Zeit die Gewinne und Verluste ihrer Betriebe gegeneinander verrechnen und zahlen daher teilweise weder Gewerbesteuer noch Umlagen an “ihre” Kammern. Ihren kleinen drei- oder vierstelligen Grundbeitrag zahlen sie doch aus der Portokasse.

    Zwölfte Lüge: Die Kammern werden von Unternehmerinnen und Unternehmern in Selbstverwaltung geführt, die von allen Mitgliedern demokratisch gewählt werden.

    Das schreiben die Kammern immer in ihren “Begrüßungsschreiben” an neue Mitglieder.

    Die Wahrheit ist aber eine völlig andere: Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zu den Vollversammlungen der Kammern, den regionalen Parlamenten der Wirtschaft liegt im bundesweiten Durchschnitt nur noch bei etwa 10 %, Tendenz weiter sinkend. Vor 5 Jahren waren es noch ca. 15 %. Manche Kammern haben sogar nur noch Wahlbeteiligungen von unter 5 (!) %.

    Die Kammerwahlen sind keine demokratischen Wahlen. Die bestehenden Vollversammlungen haben ihre Wahlordnungen selbst beschlossen und legen in einem ausgeklügelten System die Wahlgruppen und Wahlbezirke und damit die Sitzverteilung selbst fest. Das preußische Dreiklassenwahlrecht läßt grüßen. Eine freie, demokratische Bildung von Wahlgruppen wie z. B. der Außenhandelsunternehmen, der Ausbildungsbetriebe oder gar der IHK-Modernisierer oder -Reformer gibt es nicht. Man kann praktisch nur über die etabilierten Seilschaften oder immense persönliche und finanzielle Anstrengungen in diese Gremien gewählt werden. Durch die eingeführten Stützunterschriften und Einschüchterung der Unterzeichner behindern die Kammern zudem die Kandidatur interessierter Einzelpersonen oder Gruppen, die sich gegen den Kammerzwang aussprechen. Im Normalfall hat kein Außenstehender eine Chance, es sein denn, er wendet Hunderte von Stunden “Wahlkampf” und Tausende von Euro für seine Wahl auf – oder er hat einen Verband hinter sich, der ihn unterstützt und das für ihn tut. Die Erfahrung hat gezeigt, daß aber auch das nichts am mangelnden Interesse der Handel- und Gewerbetreibenden an den Kammern ändert. Zu groß sind die Schäden, die die existierenden Kammern durch ihr stures und uneinsichtiges Verhalten an unserer Wirtschaft schon angerichtet haben. Nicht ganz zu Unrecht sehen viele Kolleginnen und Kollegen in den Kammern sogar verfassungswidrige Organisationen. Vorstände von Einrichtungen mit einer so geringen Akzeptanz und so geringen Wahlbeteiligungen haben eigentlich nur noch eine Aufgabe, nämlich ihre Schließung und Auflösung vorzunehmen.

    Im Gegensatz dazu erfreuen sich die Gewerbevereine regen Zuspruchs und Zulaufs – freiwillig und ohne Zwang -, denn dort tut sich etwas, dort wird etwas bewegt. Und das wenige sinnvolle und nützliche, was die Kammern heute noch tun, könnten die Gewerbevereine besser und preisgünstiger.

    Dreizehnte Lüge: Das IHKG ist ein Gesetz, an das sich die Handel- und Gewerbetreibenden gefälligst zu halten haben.

    Die Wahrheit ist: Dieses “Gesetz” heißt: Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Sind die Handel- und Gewerbetreibenden Industrie- und Handelskammern oder ein Teil davon? Wohl kaum.

    Warum also sollte ein Gesetz für Industrie- und Handelskammern für sie gelten?

    Dazu müßten sie erst einmal in den Geltungsbereich dieses Gesetzes gebracht werden z. B. durch einen Paragraphen im Handelsgesetzbuch, der lauten könnte: “Alle Handel- und Gewerbetreibenden sind Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer.” Oder: “…sind verpflichtet, Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer zu werden.” Einen solchen Paragraphen gibt es dort aber nicht. Außerdem würde er gegen Art. 9 GG verstoßen.

    Zu Recht heißt dieses “Gesetz” auch Gesetz zur Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. Denn die Handel- und Gewerbetreibenden haben in ihm keine Rechte. Für die Kammern sind sie nur Melkkühe, die sie nach Belieben abzocken können. Und manchmal melken sie sie nicht nur sondern schlachten sie auch.

    Mit diesem “Gesetz” wurde im Jahre 1956 der Grundstein für die größte MXXXa-Organisation und SchutzgelderXXXXXXXbande (ausge-ixt durch die Redaktion) in unserem Land gelegt. Im Laufe der Jahrzehnte hat die KammermXXXa (ausge-ixt durch die Redaktion) praktisch die gesamte Politik und Justiz unterwandert. Strafanzeigen und Strafanträge gegen die Kammern werden abgelehnt, Ermittlungsverfahren eingestellt oder erst gar nicht aufgenommen. Beschwerden oder Klagen werden abgewiesen. Wenn man dagegen vorgeht oder in dieser Richtung zu aktiv wird, indem man z. B. an die Öffentlichkeit geht, erhält man postwendend “von Amts wegen” Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung oder übler Nachrede. Die Urteile stehen schon vor der Verhandlung fest. Ihre Begründungen und die willkürlichen, überhöhten Streitwertfestsetzungen zeigen die volle Bösartigkeit, mit der die Verantwortlichen ihre Privilegien und Pfründe zu verteidigen und jeden Widerstand zu unterdrücken und zu verteuern versuchen.

    Vierzehnte Lüge: Die Industrie- und Handelskammern sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Ihre Anordnungen haben Gesetzescharakter.

    Die Wahrheit ist: Die Industrie- und Handelskammern sind eine durch ein grundgesetz- und menschenrechtswidriges und damit ungültiges “Gesetz” legalisierte MXXXa (ausge-ixt durch die Redaktion). Mit ihren undemokratischen Wahlordnungen verstoßen sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind somit verfassungswidrige Vereinigungen. Bei Wahlbeteiligungen zwischen 4,5 und 14,8 % haben ihre Führungscliquen keinerlei Legitimation durch die Mehrheit ihrer Mitglieder und auch keinerlei Befugnis, diesen irgendetwas vorzuschreiben. Die Wirtschaft hat ihre eigenen Regeln und Gesetze. Je weiter die Globalisierung voranschreitet, um so weniger können die Regierungen der einzelnen Staaten in diese eingreifen. Wo die Politik dies in der Vergangenheit, häufig ohne jede Sachkenntnis, versucht hat, führte es immer zu negativen Folgen für die Volkswirtschaft. Viele Kolleginnen und Kollegen bezeichnen die Industrie- und Handelskammern nicht ganz zu Unrecht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für nutzlose und kontraproduktive Funktionäre oder gar als öffentliche Bedürfnisanstalten für den geistigen Dünnschiss von Bürokraten. Wie pervers oder wie geisteskrank muß man eigentlich sein, um andere gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft in Einrichtungen zu zwingen und von ihnen auch noch zu verlangen, daß sie diese finanzieren?

    Fünfzehnte Lüge: Der Art. 9 GG gilt nur für private Vereinigungen.

    Die Wahrheit ist: Wer das ernsthaft behauptet, hat ihn sicher noch nie gelesen! Wer ihn durchliest, wird feststellen, daß er an keiner Stelle zwischen privaten, beruflichen und staatlich initiierten Vereinigungen unterscheidet. Auch die IHKn sind Vereinigungen nach Art. 9 GG. Wer aber ein Recht hat, etwas zu tun, hat immer automatisch auch das sog. negative Recht, nämlich genau dies auch zu unterlassen d. h. nicht zu tun. Jeder, also auch alle Handel- und Gewerbetreibenden haben demnach das Recht, selbst frei zu entscheiden, ob und welche Vereinigung/en sie bilden bzw. ob und welchen Vereinigungen sie beitreten. Außerdem steht im Satz 2 des dritten Absatzes zutreffend: Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

    Christoph Höll
    Präsidentschaftskandidat und
    Vollversammlungsmitglied der
    IHK Gießen-Friedberg

    Hotlines für Kammergeschädigte:
    Tel.: 0600-7879311
    Fax: 0600-7876610
    (ca. 0,03 Euro/Einheit, entfernungs-/tarif-/zonenabhängig)

    Postanschrift:
    Helgebornstraße 14
    61191 Rosbach

  2. Heinrich Vetter Says:

    Um Unkundigen und speziell Bundestagsabgeordneten einmal klar zu machen, dass die – noch per Gesetz legalisierte und längst überflüssige – Zwangsmitgliedschaft zur IHK auf den Komposthaufen der Geschichte gehört, fiel mir vor einiger Zeit der nachfolgende Vergleich mit einem Bäcker ein:

    “Wer würde wohl gerne bei einem Bäcker jährlich für Brötchen bezahlen müssen, welche man nie bestellt und auch nie geliefert bekam, wo man dazu noch genau weiß, daß dieser seltsame Bäcker für einen überhaupt nichts Gescheites backen kann? Wer würde diesen Bäcker wohl noch akzeptieren, wenn dieser für die ungelieferten Brötchen die Jahresrechnung beliebig nach der Höhe ihres Einkommens hochschraubt? Wer kann es dann noch gutheißen, wenn dieser Bäcker für sein seltsames Treiben sogar noch per Gesetz an ihre geheimsten Unterlagen vom Finanzamt gelangt?”

    Jeder selbständig denkende Mensch sieht in diesem Vergleich sofort die deutlichen Parallelen zur gängigen Praxis der leider noch immer per Zwangstropf künstlich am Leben gehaltenen Zwangs-Kammerbürokratie! Leider scheinen viele unserer Volksvertreter im Bundestag das bisher nicht verstehen zu wollen!

  3. Geuter Horst Says:

    Ich möchte in meiner Region 96450 Coburg eine Liste der Verweigerer erstellen und an die Öffentlichkeit bringen.
    Am Montag, 13.10. wurde ein großer Bericht in der Neuen Presse Coburg veröffentlicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Horst Geuter, Hörgeräte Geuter, Mohrenstr. 18, 96450 Coburg

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