Friseurmeister erwägt Klage vor Bundesverfassungsgericht

Ein Friseurmeister aus Frankfurt lässt sich vom deutschen Willkürsystem des Kammerzwangs nicht einschüchtern. Auf kammerwatch beschreibt er seinen Fall, seine Idee und sein nächstes Ziel.

Aussage der Handwerkskammer für Schwaben:

“Die Rechtsgrundlagen über die Beitragserhebung stehen nicht im Widerspruch zum Grundgesetz.”

Dass hier ein Widerspruch besteht, ist zweifelsfrei, denn § 1 sagt:  Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Um diese Würde als Mensch aufrecht zuhalten, bedarf es der Grundsicherung: jeder in Deutschland ansässig lebender Mensch hat gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Gewährleistung dieser Grundsicherung.

Selbst im Steuerrecht hat der Staat den Bürgern einen steuerfreien Betrag eingeräumt, damit diese ihren Mindestbedarf zum Lebensunterhalt behalten können.

Dieses Recht auf Grundsicherung bei den Selbstständigen wird – außer von den Kammern und den Krankenkassen – von jeder anderen Institution oder Behörde geachtet. Aus diesen Gründen führe ich, als allein arbeitender Friseurmeister, eine Klage gegen die Handwerkskammer Rhein Main.

Mein Antrag auf Zulassung der Berufung wegen der Klage auf einen Freibetrag in Höhe des Existenzminimums für die Beitragszahlungen wurde jetzt vor ein paar Tagen von des VGH Kassel abgewiesen. Die Gründe sind mir persönlich noch nicht bekannt, da ich erst heute Mittag von meiner Anwältin darüber unterrichtet wurde. In ein bis zwei Monaten wird diese Entscheidung auf den Seiten des VGH Kassel zu lesen sein (für Interessierte).

Die Abweisung meiner Klage ohne Zulassung auf Revision erfolgte bei dem VG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 5 E 4869/06. Dies kann jeder nachlesen.

Hier ein Auszug des Urteils:

“Eine Handwerkskammer ist nicht verpflichtet, den geschuldeten Grundbeitrag ihrer Kammerzugehörigen so auszugestalten, dass er zwecks Sicherung des Existenzminimums bis zu einer bestimmten Höhe des Gewerbesteuermessbetrags, Gewerbeertrags oder Gewinns beitragsfrei bleibt.”

Der Richter meinte bei der Verhandlung, der Beitrag wäre wie eine Steuer z.B. beim Brötchenkauf.

Darauf habe ich ihm erwidert, dass ich beim Kauf von Brötchen selbst entscheiden könne, wo und für welchen Preis ich meine Brötchen (für 30 Cent oder für 5 Cent – demzufolge ändert sich auch die MwSt.) kaufe, bei der Handwerkskammer ich diese Wahl jedoch nicht habe und dass die Handwerkskammer schon bei NULL EURO GEWINN von mir meine “Beiträge” verlangen würde und mich dadurch ohne nachvollziehbaren Grund zum Schuldner machen würde und ich dadurch in die Insolvenz gerate.

Bei Null Gewinn könnte ich auch keine Brötchen kaufen.

Kurz und gut, ich werde, wenn Gott will, diese Klage jetzt beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Ich empfinde auch diese Zwangsmitgliedschaft ziemlich eigenartig. In der Handwerksordnung ist beschrieben, dass ein Handwerker, der die Befähigung (Meisterbrief) zur Ausübung seines Berufes erlangt hat, sich überall beruflich niederlassen kann und seinen Beruf ausüben darf. Wozu brauche ich dann noch eine Kammer, die von mir auch “Zwangsbeiträge” kassiert, selbst wenn ich nichts erwirtschaften konnte?

Widerspricht das nicht der grundgesetzlich garantierten Freien Berufsausübung?

Wenn Deutschland so ein tolles Grundgesetz hat, das alle achten und befolgen sollen und müssen, dann  bestehe ich darauf, dass es auch wirklich für alle gilt.

Entspannt sitzen. Scharf beobachten. Kammerzwang abschaffen.

Entspannt sitzen. Scharf beobachten. Kammerzwang abschaffen.


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3 Responses to “Friseurmeister erwägt Klage vor Bundesverfassungsgericht”

  1. Albrecht Groß Says:

    Wer in Deutschland hält sich schon noch ans Grundgesetz?
    Der Innenminister etwa?
    Nur wenn das Verfassungsgericht ihn zum wiederholten Male zurück pfeift -um dann sofort erneut dagegen zu verstoßen.
    Die Konzerne etwa?
    Nur wenn sie einen wirtschaftlichen Vorteil daraus haben, ansonsten halten sie es mit dem Innenminister: solange das Verfassungsgericht einen Verstoß nicht feststellt, liegt kein Verstoß vor – ist doch ganz einfach.
    Die Kammern vielleicht?
    Die Kammerkrake verstößt an sich schon gegen das Grundgesetz.
    Die einzigen die sich ans Grundgesetz halten müssen, sind also diejenigen, die man ausquetscht. Denn die sollen sich ja nicht zu heftig wehren.
    Der Fisch stinkt eben immer am Kopf zuerst.
    Albrecht Groß (Zwangskammerschuldner)

  2. Christoph Höll Says:

    Ist Ihnen überhaupt bekannt, daß am 17. Juli 1990 auf Veranlassung des damaligen Außenministers der USA, Herrn James Baker, der Art. 23 GG gelöscht wurde?

    Welche Konsequenzen hat es aber, wenn der Geltungsbereich einer Verfassung gelöscht wird?

    Nach internationalem Verfassungs- und Völkerrecht erlischt mit der Löschung des Geltungsbereiches einer Verfassung der in ihr oder über sie definierte Staat mit all seinen Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und Dienstverhältnissen.

    Danach kann eine Regierung bestenfalls noch geschäftsführend tätig sein. Sie ist jedoch nicht mehr befugt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen, zu denen auch das Ausstellen von Pässen und Ausweisen zählt.

    Haben Sie sich eigentlich einmal Gedanken darüber gemacht, was der Begriff Personalausweis bedeutet? Der Besitzer ist Angehöriger des Personals (der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH).

    Die Farbe der Reisepässe wurde von grün auf rot geändert. Grün bedeutet militärisch besetztes Gebiet. Rot bedeutet, der Besitzer ist staatenlos. Souveräne Staaten stellen blaue Reisepässe aus.

    Über alle diese Dinge und Zusammenhänge wurde das deutsche Volk bisher nicht informiert. Nach Art. 20 und 146 GG vom 23. Mai 1949 hätte ihm die Gelegenheit gegeben werden müssen, sich in freier Selbstbestimmung eine Verfassung zu geben. Daran wird es aber seitdem gehindert. Stattdessen hat man heimlich den Art. 23 GG und die Präambel des Grundgesetzes durch andere Texte ersetzt und so ein gefälschtes Grundgesetz in Umlauf gebracht.

    Ich jedenfalls weiß jetzt genau, was “unsere” Politker sind und was ich von ihnen zu halten habe.

  3. Hans Peter Krämer Says:

    Hallo,

    vor einem ähnlich gelagerten Problem stehe ich derzeit auch. Ich beschäftige mich gezwungenermaßen in diversen eigenen Rechtsangelegenheiten mit den Ansprüchen deutscher Gerichte an eine Arbeitsleistung in Form einer durchschnittlichen Qualität und Güte.

    Bei einem selbstständigen Gewerbetreibenden (keinem Freiberufler) muss zur Geltendmachung von Ansprüchen (also etwa das vereinbarte Entgelt), so habe ich erfahren dürfen, diese grundsätzlich fehlerfrei und damit perfekt sein. Dass es so etwas im Alltag je nach Beruf kaum gibt, interessiert deutsche Gerichte nicht. Das Ganze ist also Mittel zum Zweck, die Ansprüche von nicht freiberuflich arbeitenden Gewerbetreibenden nach Möglichkeit mindestens ordentlich zu mindern oder ganz zu bestreiten.

    Bei einem selbstständigen Freiberufler (Rechtsanwalt) sieht man das vor ein und dem selben Gericht und in ein und derselben Sache schon wieder ganz anders. Da wird dann im Termin vom Gericht schon einmal die Meinung vertreten, dass man einem Arbeitnehmer(!) auch die vereinbarte Vergütung zu zahlen habe, gleich welcher Arbeitsleistung. Wieso Arbeitnehmer bei zwei streitenden Selbstständigen??? Dass die nachgewiesen fehlende, rechtliche Prüfung des Sachverhalts und die daraus resultierende, falsche Einlassung zur Klage zum Verlust des Rechtsmittels führten, interessierte niemanden wirklich. Das führte dann zu Überlegungen meinerseits, ob es im Bereich des Möglichen liegen könne, dass die verhandelnde Richterin (ca. 60 Jahre) schon frühmorgens (Termin 9:00 Uhr) betrunken zum Dienst erschienen war.

    Und in einem parellel laufenden Verfahren durfte ich dann in Erfahrung bringen, dass ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes den Anspruch auf eine erbrachte Arbeitsleistung in Form einer durchschnittlichen Qualität und Güte schon dann erheben kann, wenn er die Arbeitsleistung erwiesenermaßen (!!!!) noch gar nicht erbracht hat!

    Alles klar, warum das in dieser Bananenrepublik so nichts mehr werden kann?

    Mit dieser Sache werde ich jetzt auch vor die Verfassungsgericht ziehen, Schauen wir einmal, was dabei (oder dabei nicht) herauskommt.

    Mit freundlichen Grüßen aus der Kurpfalz

    Hans Peter Krämer

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